Sexualisierte Gewalt in der Kirche darf kein Tabu bleiben

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Es ist ein Widerspruch, der gar nicht größer sein kann: In einer Kirche, die sich Nächstenliebe und Hilfe für Schwache auf die Fahnen schreibt, wurde vielen Menschen sexualisierte Gewalt angetan von Kirchenmitarbeitenden. In der bayrischen Landeskirche haben sich in den vergangenen Jahren 166 Personen gemeldet, denen dieses Leid zugefügt wurde. 80% der meist weiblichen Betroffenen waren minderjährig, über die Hälfte war unter 14 Jahren. Ein Drittel der Übergriffe an Kindern passierte in Kirchengemeinden, der größere Teil in kirchlichen oder diakonischen Heimen. Die meisten Täter waren männlich. Experten gehen allerdings davon aus, dass auch in der bayerischen Landeskirche deutlich mehr Menschen sexualisierte Gewalt erlitten haben als die bisher bekannten 166 Personen.

Schutzkonzepte in allen Kirchengemeinden

„Auch der letzte Kellerwinkel des Gemeindehauses muss für Kinder und Jugendliche ein sicherer Ort sein“, dieses Ziel hat sich die Kirchenleitung gesetzt. Dafür hat die Landessynode 2020 ein Präventionsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz ist eine Selbstverpflichtung, alle Arbeitsbereiche in Kirche und Diakonie auf Risiken zu überprüfen und Vorkehrungen zu treffen, damit sexualisiert Gewalt erst gar nicht passiert – oder, wenn doch, rasch und konsequent gehandelt wird. Denn sexualisierte Gewalt hinterlässt bei den Betroffenen oft schwere seelische Schäden, die ein Leben lang nicht heilen. Ein 8-köpfiges Präventionsteam wird in allen Bereichen der Landeskirche die Mitarbeitenden schulen und Schutzkonzepte erarbeiten helfen.

Nicht die Augen verschließen

Das kann allerdings nur gelingen, so Barbara Pühl, die Leiterin der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt, wenn alle Haupt- und Ehrenamtlichen mitmachen und nicht die Augen verschließen nach dem Motto: Sowas kommt doch bei uns nicht vor! Alle müssen für sich akzeptieren: Das ist auch ein Thema bei uns, betont Pühl. Denn sexualisierte Gewalt kann überall geschehen, auch in der eigenen Kirchengemeinde. Und es ist nicht nur in der Vergangenheit geschehen. Auch in den Corona-Lockdown-Jahren 2020 und 2021 haben sich über 40 Betroffene an die Ansprechstelle gewandt, berichtet Pühl.

Landeskirchenrat will aufklären

Der Landeskirchenrat ist entschlossen, alles zu tun, damit sexualisierte Gewalt in der Kirche nicht mehr passiert. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass man die Fehler kennt, die in der Vergangenheit passiert sind und daraus lernt. Dafür hat die bayerische Landeskirche ihre Akten geöffnet für eine EKD-weite wissenschaftliche Studie des Forschungsverbunds ForuM. Die Studie soll herausfinden, welche Strukturen in der evangelischen Kirche sexualisierte Gewalt begünstigen. Die Ergebnisse sollen im Herbst 2023 vorliegen. Für den Landeskirchenrat ist es selbstverständlich, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. Schwerwiegende gemeldete Verdachtsfälle werden möglichst mit dem Einverständnis der betroffenen Person zur Anzeige gebracht. Es wird darauf geachtet, Betroffene bestmöglich zu schützen und zu begleiten.

Der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm bittet Betroffene, sich zu melden (bei der Ansprechstelle für sexualisierte Gewalt - sie ist erreichbar unter Telefon unter 089 / 5595 - 335 oder per Email: AnsprechstelleSG@elkb.de). Betroffene werden dort beraten und unterstützt – etwa durch Therapiestunden oder einen unabhängigen Anwalt. Betroffene, deren Fall strafrechtlich verjährt ist, können durch die Unabhängige Kommission finanzielle Anerkennungsleistungen erhalten. Diese mit Fachleuten besetzte Kommission vergibt Leistungen bis zu 50.000 Euro.

 

Weitere Informationen bei: Dr. Barbara Pühl, Leiterin der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der ELKB, Tel. 089 / 5595 - 676

 

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